Dormagen

Hausordnung
  1. Die Benutzung der Einrichtung ist nur mit einer gültigen Mitgliedskarte gestattet.
  2. Jedes Mitglied muss dafür sorgen zum Training Wechselschuhe (saubere Sportschuhe) dabei zu haben, anderenfalls hat das Personal die Befugnis, die betroffene Person vom Training abzuhalten.
  3. Die Benutzung der Sportgeräte ist nur mit einem Handtuch gestattet. Verursachte Schweißrückstände sind nach der Benutzung mit dem dafür vorgesehenen Desinfektionsmittel zu entfernen. Besonders die Cardio Geräte  werden nach jedem Gebrauch vom Mitglied gereinigt.
  4. Das Mitbringen von Getränken ist nur in verschließbaren Kunststoff Behältern erlaubt. Bitte eine Trinkflasche mit einer großen Öffnung benutzen, um sie mit unseren Mineralkonzentraten oder dem Wasser aufzufüllen – aus hygienischen Gründen sind keine PET Flaschen erlaubt!
  5. Müll, Leergut etc. sind in den auf der Fläche stehenden Müllbehältern zu entsorgen.
  6. Die Kleiderordnung sieht aus Image Gründen vor, dass das Training für unsere männlichen Mitglieder mit Ärmellosen T-Shirts oder Muskelshirts untersagt ist. Frauen ist es aus denselben Gründen untersagt lediglich in einem SportBH ohne Oberteil zu trainieren.
  7. Aus Sicherheitsgründen bitten wir keine Taschen auf die Trainingsfläche mitnehmen.
  8. Zurückgelassene Gegenstände werden für 4 Wochen aufgehoben und können am Servicebereich abgeholt werden.
  9. An Feiertagen gelten die separat aushängenden Öffnungszeiten.
  10. Vor Verlassen des Studios, sind die Schlösser in den Umkleidekabinen zu entfernen. Das Personal hat die Befugnis, nicht entfernte Schlösser täglich nach Geschäftsschluss gewaltsam zu entfernen.
  11. Die darin befindlichen Sachen können am Servicebereich abgeholt werden.
  12. Die Hausordnung sowie den Anweisungen des Personals ist in jedem Fall Folge zu leisten.
  13. Auf der Trainingsfläche und besonders im Freihantelbereich achten wir sehr auf Ordnung. Deswegen möchten wir alle Mitglieder bitten, die gebrauchten Gewichte (Gewichtsscheiben, Kurzhanteln, Kettlebells o.ä.) nach dem Gebrauch wegzuräumen.
  14. Für den Verlust von mitgebrachten Bekleidungs- und Wertgegenständen wird nicht gehaftet, soweit der Ver- lust nicht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verschulden der FITNESS-GYM beruht. Die Zurverfügung- stellung von Spinden begründet keine Haftung für hierin eingebrachte Wertgegenstände. Spinde sind lediglich während der Zeit des jeweiligen Studiobesuchs zu nutzen. Die FITNESS-GYM ist berechtigt, missbräuchlich verwendete Spinde kostenpflichtig öffnen zu lassen.

Zuwiderhandlungen können mit einem Hauserbot geahndet werden. Die Zahlungsverpflichtungen bleiben hiervon unberührt!

Die Geschäftsführung